
Prävention ist unsere Stärke
Doch, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands hat es durchgesetzt, neue Vorsorgeuntersuchungen für Kinder einzuführen. So wird die U7a (um den 3. Geburtstag) jetzt für alle Kinder von den Krankenkassen übernommen. Außerdem gibt es die U10 (um den 7. Geburtstag, die U11 (um den 9. Geburtstag) und für Jugendliche noch eine J2 (im 16. Lebensjahr). Im Gegensatz zu den privaten Krankenkassen werden die Kosten für diese zusätzlichen wichtigen Vorsorgen in der Regel durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. (Ausnahme AOK, KKH, Deutsche BKK und GEK- siehe Information dazu) Aber auch, wenn Ihre Kasse diese Untersuchung nicht übernimmt empfiehlt es sich, diese wichtigen Untersuchungen als IGEL Leistungen durchzuführen. Lassen Sie sich von unseren Helferinnen beraten! ![]() Als Kinder- und Jugendarztpraxis ist die fachlich kompetente Unterstützung bei der möglichst ungestörten physischen und psychischen Entwicklung Ihrer Kinder durch uns oberstes Ziel. Demzufolge legen wir neben der Behandlung akuter Erkrankungen besonderen Wert auf die Qualität der präventiven Leistungen (Impfungen und Vorsorgen), die helfen, beginnende Fehlentwicklungen oder Störungen möglichst rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ihrer Behebung einzuleiten. Die vom Gesetzgeber so vordefinierten Lücken zwischen der U 9 im Alter von 5 Jahren und der J1 im Alter von 12 Jahren sind uns ebenso bewusst, wie vielen von Ihnen. Um unseren heranwachsenden Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, auftauchende Probleme zeitnah und auch in ihrer Komplexität zu erfassen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Durchführung von Zwischenvorsorgen. Diese Vorsorgen können von Ihnen bei Bedarf einmal pro Jahr vereinbart werden. Wir empfehlen die Schuluntersuchungen U10- im siebenten und U11-im zehnten Lebensjahr. Sie dienen der Erfassung des momentanen Gesundheits- und Entwicklungsstandes des Kindes, helfen frühzeitig Probleme des heranwachsenden Haltungsapparates zu erkennen und zu behandeln und dienen der Feststellung und ausführlichen Besprechung von auftretenden Schul- und Verhaltensproblemen, Konzentrations- und Lernstörungen etc. , sowie ggf. der Einleitung sich daraus ergebender medizinisch oder verhaltenstherapeutisch notwendiger Maßnahmen. Sie erhalten auf Wunsch eine schriftliche Dokumentation der Befunde und Ergebnisse der Untersuchung. Die Abrechnung erfolgt nach den geltenden Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte für die privatärztliche Liquidation. Die Vorsorgen werden nur mit vereinbartem Termin durchgeführt. Sprechen Sie uns gerne auf alle Einzelheiten dieser Untersuchungen an. |
Kontakt:
Benutzen Sie bitte unser Kontakt- formular zur Kontaktaufnahme. In unseren Sprechzeiten können Sie uns telefonisch kontaktieren. Tel: 03379 372521
mail@praxisaugustin.info
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